|<---------- Breite: 74 Zeichen - fixed font: Courier New, 10 ---------->| n0name newsletter #56 Mi., 19.10.2005 19:43 CET *Inhalt/Contents* 1. Mailingliste ohne Konservierungsmittel 2. Gerichte sind (immer) politisch & fuers Eigentum (A) = Arbeitsgarde 3. Deutscheuropa 4. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 21 9 KB, ca. ? DIN A4-Seiten -------------------------------------------------------------------------- 1. Mailingliste ohne Konservierungsmittel Eine radikal offene Mailinglist. Das wollen wir schon seit langem! Nur, was heiszt "radikal"? Ohne Spam? Was aber ist Spam? Textviren? Dasz Oekonomie und Oekologie (siehe BSE, siehe Vogelgrippe) parallel'geschaltet' sind, ist klar. Unklar ist, wie die anarchischen Vorstellungen von 'freier' Infoproduktion mit der Privattuemelei der Listenkoenige so auf eine andere Stufe gebracht werden kann, dasz Institutionskritik und -abschaffung bei gleichbleibender Uebersicht uebers Plateau weitergetrieben werden kann. Die Fraga nach der Orga. Aber mit der Spamparanoia und dem Protest ist es anders als mit der Brent Spar, Shell und Greenpeace (die sich fuer eine Vorfuehrung des Films "Greenpeace gegen Shell" von u.a. Ludger Pfanz auch mal kontrovers vertragen*) oder Bio-Kaese, oder Waschmitteln ohne Zusaetze. Die symbolische Ebene ist anders verzehrbar, anders bilanzierbar. Mailingliste ohne Konservierungsmittel? Netporn ohne Porn? Ist wie Mailingslisten ohne Spam. Siehe auch die Diskussionen ueber die Definition von Vandalism, z.B.: ** Yelena Simc _____ * http://on1.zkm.de/zkm/stories/storyReader$4830 ** E-Mail from: Frederic Madre To: syndicate(at) anart.no : they even get medals http://en.wikipedia.org/wiki/User_talk:Drini#barnstar wikipedia is stoopid fascist drivel f. -------------------------------------------------------------------------- Gerichte sind (immer) politisch & fuers Eigentum (A) = Arbeitsgarde " " = Zitat " Massenanzeigen gegen "Internetpiraten" Hersteller von Computerspielen machen ernst / 20.000 Klagen eingereicht Karlsruhe (dpa). Zwei Hersteller von Computerspielen aus Karlsruhe haben bei der Staatsanwaltschaft rund 20000 Anzeigen gegen mutmaßliche "Internetpiraten" eingereicht. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch erklärte, lauten die Anzeigen auf Verletzung von Urheberrechten. Grund: Jugendliche bieten in Tauschbörsen im Internet immer öfter die von den Firmen produzierten Computerspiele zum kostenlosen Herunterladen an. Der Sprecher bestätigte einen Bericht der "Badischen Neuesten Nachrichten". Die Staatsanwaltschaft hat den Angaben zufolge eine so große Anzeigenflut bisher noch nicht erlebt. Es werde einige Zeit dauern, die Benutzeradressen zu ermitteln. Allerdings würden nicht alle 20000 Verfahren vor Gericht landen. Das Strafmaß reiche von einer Schadenersatzforderung von 50 Euro im Einzelfall bis zur Haftstrafe für Wiederholungstäter. Zu den begehrtesten Objekten der Jugendlichen zählt laut Zeitungsbericht das Echtzeit-Strategiespiel "Earth 2169". Dem Hersteller zufolge wurden 14000 Kopien in Internet-Tauschbörsen kostenlos heruntergeladen. " fr-aktuell.de Matze Schmidt live aus Karlsruhe: "Man kann sie riechen, die Politik des Eigentums. Ein paar Schritte hinter mir, gegenueber dem ZKM erstrecken sich die hohen Mauern des Generalbundesanwalts, wo man immer nur reinkommt, aber nicht wieder raus. Und 50 Meter weiter steht das Arbeitsamt, vor dem oefters ein Kleintransporter parkt mit der Aufschrift "Avantgarde." Ich stell mir vor, wie die Arbeitsgarde, diese 5 Millione starke Armee sich befreit und das Dreieck aus Kultur-Unterhaltung (ZKM), Zwang (Arbeitsamt) und Staat (Staatsanwalt) durchbricht. " Verboten, aber nicht strafbar Verfassungsgericht erläutert Recht auf private CD-Kopien VON URSULA KNAPP Vermutlich sind es Millionen Menschen, die täglich Verbotenes tun - die den Kopierschutz einer gekauften CD oder DVD überlisten, um eine Kopie für private Zwecke anzufertigen. Das Problem hat nun das oberste Gericht in Deutschland erreicht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In einem interessanten Urteil verdeutlicht es die Rechtslage: Die weit verbreitete Praxis ist zwar verboten, aber nicht strafbar. Anlass für die Kammerentscheidung - die das Gericht übrigens nicht wie sonst als Pressemitteilung veröffentlichte, sondern nur auf Anfrage herausgab - war eine Verfassungsbeschwerde von Herrn P. Er stellte dar, er kaufe durchschnittlich 25 CD und etwa 20 DVD im Jahr. Bis zum Inkrafttreten des geänderten Urheberrechts habe er davon regelmäßig eine digitale Kopie angefertigt. Zur Sicherheit, sagt er, damit Musik und Filme bei Beschädigungen nicht verloren seien. Nach dem aktuellen Urheberrecht vom September 2003 darf er das zwar weiter; Kopien zum privaten Gebrauch bleiben erlaubt. Aber er darf einen vorhandenen Kopierschutz nicht entfernen - auch nicht zur Herstellung eines Duplikats zum Privatgebrauch. Damit ist das, was eigentlich erlaubt ist, faktisch doch verboten. Denn, so Herr P., 80 Prozent der Datenträger seien mit einem Schutzmechanismus ausgestattet. Dass er folglich von den meisten seiner gekauften CD und DVD keine Privatkopie mehr anfertigen könne, verstoße gegen sein Eigentumsrecht. Das Verbot der Kopierschutzentfernung sei folglich in jenen Fällen verfassungswidrig, in denen es um rein private Kopien gehe. Übrigens tat der deutsche Gesetzgeber mehr als die europäische Richtlinie verlangte. Brüssel sah vor, dass die Entfernung des Kopierschutzes zur Herstellung rein privater Abzüge gestattet werden kann. Der deutsche Gesetzgeber verbot aber auch das. Der Fall landete beim Ersten Senat und führte zu einem einstimmigen Kammerbeschluss: Die Verfassungsbeschwerde wurde zwar nicht zur Entscheidung angenommen - aber Herr P. kann mit dem Ergebnis dennoch zufrieden sein. Die drei zuständigen Verfassungsrichter stellen in ihrem Beschluss vom Juli nämlich fest, dass die Entfernung des Kopierschutzes im Privatbereich zwar rechtswidrig sei. Das Gesetz sehe aber keine Strafandrohung vor, wenn man es zur allein privaten Nutzung dennoch tut. Das heißt, wer den Kopierschutz entfernt, um Kopien kommerziell zu vertreiben, kann angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden. Wer den Kopierschutz entfernt, um allein für sich oder einige Freunde eine Kopie zu erstellen, kann strafrechtlich nicht verfolgt werden. Hier wäre, sagen die Bundesverfassungsrichter, nur eine zivilrechtliche Verfolgung möglich. Das heißt im Klartext, die Herstellerfirma könnte die Privatkopierer wegen Entfernung des Schutzes auf Unterlassung, eventuell auf Schadenersatz verklagen. Das ist nach den bisherigen Erfahrungen allerdings nur Theorie, sagen die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss: "soweit ersichtlich wurden in Deutschland derartige Verfahren bei Privatkopien bislang nicht angestrengt." Wenn Herr P. nun jemals eine Zivilklage wegen rechtswidrigen Entfernens des Kopierschutzes erreichen sollte, müsse er sich zunächst vor den Fachgerichten dagegen wehren. Erst wenn der Rechtsweg erschöpft sei und er seinen Prozess verlieren sollte, könnte er sich wieder an das Bundesverfassungsgericht wenden. Warum das Bundesverfassungsgericht die Kammerentscheidung nicht der Presse bekannt gab, ist ungeklärt. Vielleicht schien dem Gericht der Fall zu unspektakulär. Denkbar wäre aber auch eine ganz andere Erklärung: Die Karlsruher Richter wollten möglicherweise nicht dazu beitragen, dass sich die Millionen Privatkopierer in Sicherheit wiegen. " fr-aktuell.de -------------------------------------------------------------------------- 3. Deutscheuropa "Räumliche Progression [...] osteuropäische Territorialgebiete [...] Besondere Aufmerksamkeit widmen die deutschen Geostrategen dem südwestlichen Grenzgebiet der Ukraine, das sie als "Transkarpatien" bezeichnen. Durch diese Region führt der paneuropäische Transportkorridor Nr. 5. [...] Energie- und Warenschneisen [...] mögliche Sezessionen [...] Die Überlegungen kündigen formelle Entstaatlichungen osteuropäischer Hoheitsgebiete an, sofern deren wirtschaftliche Bedeutung von störenden Entwicklungen im jeweiligen Nationalstaat beeinträchtigt werden könnte. [...] Statt mit dem taktischen Regionalkonzept zu pokern, sollte 'die Europäische Idee fortentwickelt' werden - weltweit agierend und 'global orientiert.'" http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/56020 -------------------------------------------------------------------------- 4. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 21 ZOSCH! Die verlorene Zeit kam wir aus der Pistole geschossen auf ihn zu. Zwei Gesetzeshueter und zwei Staatsschuetzer in verindividualisierten sehr blauen, schimmernden und in schwarzen, glatten Uniformen kamen hinter den braun-gelben Pappmaché Felsen hervor. Die ganze Kulissen verwandelte sich wie in eine Theaterbuehne. Aus den Codes wurde Fleisch. "Fleisch zu verkaufen! Fleisch zu verkaufen!", schrie der Kraemer vom Turm seiner Schaltkanzel herunter. Teil 22 im n0name newsletter #57 ========================================================================== Sie erhalten den n0name newsletter, weil sie da sind!/You get the n0name newsletter, because you are there! Abonnieren/Subscribe: n0name-subscribe(at)yahoogroups.com Abbestellen/Unsubscribe: n0name-unsubscribe(at)yahoogroups.com n0name is an Openclosed Profit/Non-Profit Context-Divider & Sampling System. EUR ?,- . http://www.n0name.de [n0name with a 0 (in words "zero") !] n0name Naechster/Next n0name newsletter: ??? 2005 *Bitte weiterleiten!/Please forward!* Copyleft © (c) 2005 n0name und die Autoren Supported by Datawerk http://www.datawerk.de Sponsored by FONDS ---------------------- End of n0name newsletter #56 ----------------------