=-| n0name nachrichten #143 Mo., 05.10.2009 11:34 CET ACHTUNG! Umlaute ------------------------------------------------------------------------ b 2. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 41 Aristoteles und die soziale Nutzung des gesellschaftlich erarbeiteten Reichtums. "Ausgangspunkt in seiner Zeit ist die Polis, die Gemeinschaft und das individuelle Eigentum wird hinzu gedacht als Institution, die das gemeinschaftliche Gefüge eher festigt. Reflektiert man nicht die verschiedenen Horizonte, in denen die Subjekte der verschiedenen Epochen stehen, versteht man also das Privateigentum bei Aristoteles mit unseren heutigen Kategorien, stößt man unweigerlich auf Widersprüche: „Ein Privateigentum, das als Gemeineigentum genutzt wird, wäre, würde diese Nutzung zur gesetzlichen Verpflichtung, kein Privateigentum mehr, da dessen Kriterium ja das exklusive private Verfügungsrecht des ius utendi et abutendi ist, wie es dann später formu- liert wurde" (Künzli 1986: 101)." Was heisst ius utendi et abutendi? Dazu Marx: "Das jus utendi et abutendi selbst spricht einerseits die Tatsache aus, daß das Privateigentum vom Gemeinwesen durchaus unabhängig geworden ist, und andererseits die Illusion, als ob das Privateigentum selbst auf dem bloßen Privatwillen, der willkürlichen Disposition über die Sache beruhe." (Karls Marx. _Die deutsche Ideologie_, Kapitel "Verhältnis von Staat und Recht zum Eigentum". z.B. hier http://www.mlwerke.de/me/me03/me03_017.htm#I_I_B_2) Das "ius utendi" (oder "jus utendi") ist das Recht auf Gebrauch einer Sache, das "ius abutendi" ist das Recht auf Veraeusserung, zum Verkauf einer Sache. Und dann kommt das beruehmte Motiv des _Ausschluss_, von dem momentan gerne in softlinken Kreisen die Rede ist, wobei der Begriff _Eigentum_ zumeist ausgeschlossen wird: "6.3 Das römische Recht oder die erstmalige Kodifikation des Ausschlusses Das römische Recht ist deshalb von besonderer Relevanz, weil der moderne Eigentumsbegriff „in der Tat erst in dem Augenblick entstanden [ist], in dem rö-misch-rechtliches Abstraktionsvermögen mit den Anfängen der modernen Waren-produktion zusammentraf" (Kirchheimer 1972: 10).13 Es gehört heute zum Allge-meinplatz, dass die Wiege des modernen Rechts im alten Rom liege: „Im Zivilrecht haben die Römer das Weltmuster eines Rechts geschaffen, das gegründet ist auf das Privateigentum und den freien Willen" (Wesel 1997b: 156). Ueber komplexe Rezeptionsvorgänge ist es seit dem ausgehenden 13. Jh. in die „deutschen Territo-rien" gelangt, nahezu überall in Kontinentaleuropa fand es als ius commune Gel-tung: „Von Europa aus ist es dann um die Welt gegangen; fast alle Rechtsordnun-gen sind von ihm und seiner Methode mehr oder minder stark geprägt" (Behrends, et al. 1993: V). Die Römer waren die ersten, die das Eigentum juristisch gefasst bzw. die Rechtsverhältnisse von Privateigentümern kodifiziert haben: „Bei ihnen ist das entstanden, was wir heute Eigentum nennen, nämlich die Zuordnung einer Sache einzig und allein zu einer Person in der Weise, daß ausschließlich sie darüber völlig frei verfügen kann" (Wesel 1997b: 185). Allerdings bedeutet dies weder, dass das römische Eigentumsrecht kategorial und praktisch identisch ist mit dem modernen, noch gibt es bezüglich der Eigentums-konzeption seit dem alten Rom bis heute eine Kontinuität. Schon das tausendjäh- _______________ 13 Das römische Recht ist überliefert im Corpus iuris civilis, in welchem der oströmische Kaiser Justinian zwischen 528 und 533 die noch gültigen Gesetze sammeln, ordnen und überarbeiten ließ. Es besteht aus drei Teilen, den „Institutionen" (das maßgebli-che Lehrbuch des römischen Rechts, ein Lehrbuch für Anfänger), den „Digesten" oder „Pandekten" (eine umfangreiche Zusammenstellung von Fragmenten aus Lehrwerken, Kommentaren und Gutachten der großen römischen Juristen aus der Zeit vom 1. Jh. v.u.Z. bis etwa zur Mitte des 3. Jh. n.u.Z.) und den Konstitutionen (eine überarbeitete Sammlung von Kaisergesetzen). 143 rige Bestehen des altrömischen Rechts selbst war nicht statisch, sondern - begin-nend mit dem Zwölftafelgesetz (451 v.u.Z.) bis hin zu Justinians Kodifikationen (534 n.u.Z.) - einem Wandel unterworfen. So schimmert beispielsweise in den äl-teren Urteilssprüchen und Klagen noch die „Relativität des Eigentums" durch, das heißt Vorstellungen von Mehrfachberechtigungen auf eine Sache, wie man sie von Stammesgesellschaften her noch kennt. Erst später dann entwickelt sich das „abs-trakte Eigentum" (vgl. Wesel 1997b: 186-188),14 welches zwischen Besitz und Ei-gentum zu unterscheiden weiß und weniger nachbarschaftliche Einschränkungen kennt, wobei die Zuordnung von Sachen zu einzelnen Personen nur auf bewegli-ches Vermögen bezogen war und das wichtigste Produktionsmittel - Grund und Boden - lange noch in verwandtschaftlicher Bindung stand. Geistiges Eigentum war unbekannt, was wiederum auf den niedrigeren Abstraktionsgrad der Eigentums-beziehungen im römischen Recht verweist und entsprechend auf die Produktions-verhältnisse Rückschlüsse zulässt (siehe hierzu ausführlicher Kapitel 8 über die Voraussetzungen für die Herausbildung von geistigem Eigentum). Die Trennung von Besitz und Eigentum findet sich in der Tat zuerst bei den Römern. Um die „volle Härte des Eigentums juristisch auf den Begriff" (Wesel 1997b: 186) bringen zu können, mussten die Römer den Besitz „erfinden". Nun sagt dies noch nichts über die Modalitäten dieses Eigentums und schon gar nichts über jene des davon abzugrenzenden Besitzes aus: „Fragen des Besitzrechts spie-len heute keine große Rolle. Im römischen Recht war das anders (...) Die römi- sche possessio ist also fester, enger, konkreter als unser Besitz" (Wesel 1997b: 191, 195; vgl. auch Mann 1994: 204).15 Begriffe, die mit „Eigentum" übersetzt werden können, tauchen im römischen Recht in verschiedenen Kontexten auf, in den einschlägigen Quellen jedoch fin-det sich keine Definition des Eigentumsrechts:" Als erste 'Lehre' bezogen auf Creative Common Lizenzen (vgl. n0name newsletter #110 http://www.n0name.de/news/news110.txt) und die darin enthaltene neuerliche Feinabstimmung des Eigentumrechts kann man sagen, dass man es dabei mit einem Anpassungsvorgang zu tun hat. Ganz so wie das roemische Recht an die neuen de facto-Besitzverhaeltnisse vor 2000 Jahren und fortfolgende immer wieder angepasst werden musste. Immer vor dem Hintergrund, dass Recht und seine Sprechung (Rechtsprechung) unkontrollierte Gewalt verhindern soll und den Handel foerdern. Bei den CC-Lizensen erhoffen sich viele jedoch eine Aufweichung oder wenigstens Lockerung des Eigentums. Das wird meist zusammengefasst unter der sogenannten "Krise des Copyright". "_______________ 14 „Der Weg zum vollausgebildeten `abstrakten' Eigentumsbegriff dauerte ebenso lange wie die Machtergreifung des Bürgertums selbst; erst die Revolution von 1918 beseitigte die letzten Reste feudalen Eigentums" (Däubler, et al. 1976: 8). 15 Heinsohn/Steiger sehen alle Konfusion darin begründet, dass nicht getrennt werden würde zwischen Eigentum und Besitz. So habe es in Stammesgesellschaften und Feu-dalismus gar kein Eigentum gegeben, sondern nur Besitz, „das heißt die durch Sitte oder Herrschaft angewiesene Nutzung materieller Güter" (Heinsohn/Steiger 2002). Hingegen seien Eigentumsgesellschaften dadurch gekennzeichnet, dass sie Geld und Zins erzeugen würden: „Die Eigentumsgesellschaft als System von Freien regelt Pro-duktion, Verteilung und Konsumtion nicht nach den traditionellen Regelwerken von Sitte und Befehl, sondern steuert diese Größen durch Zins und Geld" (Heinsohn/Stei- ger 1998: 91, Herv. i.O.) Allerdings setzt die Trennung von Besitz und Eigentum eine Abstraktionsebene voraus, die einer spezifischen Gesellschaftsform entstammt und daher ist auch Besitz keine überhistorische Kategorie. 144 „Hier begegnen uns lediglich zwei Rechtswörter, die von der Forschung für Synonyme eines und desselben, erst aus dem Zusammenhang der einzelnen Quellentexte zu erschlie-ßenden Eigentumsbegriffs erachtet werden: dominium und proprietas” (Willoweit 1974: 132). Es werden allerdings auch andere lateinische Begriffe mit Eigentum übersetzt, beispielsweise occupatio, wobei es hier um das konkrete „Besetzen" einer Sache oder Land geht. Darauf gründet auch die These, dass bezüglich der Legitimation des Eigentums im alten Rom das Okkupationsrecht gegolten habe16 (vgl. Brocker 1992). Es ist zwar richtig, dass das römische Recht erstmals kodifiziert, dass einzelnen Menschen etwas zugehörig sein kann. Allerdings gibt es die unterschiedlichsten Regeln darüber, wie etwas zum Eigentum wird, wie lange dieser Eigentumsstatus anhält und wovon dies abhängig ist, also wie absolut solch ein Status ist. Je nach konkreter Situation wird der Eigentumsbegriff und seine Reichweite angepasst und erreicht so nie den Abstraktionsgrad, der heute so selbstverständlich ist. Die sozioökonomische Grundlage eines solchen Eigentumsverständnisses liegt in ei-nem einerseits zwar weit entwickeltem Warenverkehr und einer Geldwirtschaft, allerdings war eine der zentralen Voraussetzungen des modernen Kapitalismus nicht gegeben: der doppelt freie Arbeiter, der weder über Produktionsmittel ver-fügt, noch über kodifizierte Bande ökonomisch einer superioren Instanz (z.B. Lehnsherr, Kirche, Sklavenhalter) fest verpflichtet ist. Das heißt nicht, dass es nicht auch doppelt freie Arbeiter gegeben hätte, nämlich arme Bürger, die ihr Dasein als Tagelöhner fristeten. Allerdings gibt es zwei Unterschiede: die Bürger/Tage-löhner erwarteten den Unterhalt oder einen guten Teil davon vom „Staat"17 oder von der Gemeinschaft und bekamen das zum Teil auch („Brot und Spiele"). Sie _______________ 16 Marcus Tullius Cicero gehört nach Brocker zu den ersten Autoren, die die Frage nach der Entstehung des Privateigentums und dessen Verteilung stellen. Cicero begründet das Recht auf Privateigentum mit der occupatio, das heißt, mit der physischen Inbe-sitznahme. Cicero beschreibt die Entwicklung von Privateigentum historisch. Zu Be-ginn, so seine These, habe es kein Privateigentum gegeben, alle Güter der Erde seien im Gemeinbesitz der Menschen gewesen. Von Natur aus gebe es daher kein Privateigen-tum. Erst mit dem Sesshaft-Werden der Menschen habe sich Eigentum entwickelt, indem unbewohnte Gebiete dauerhaft besiedelt wurden und durch diese Okkupation schließlich sei „Privateigentum" an diesem Grund und Boden begründet worden (Brocker 1992: 30 ff.). Es ist anzumerken, dass diese Eigentumskonzeption sehr gut zu einem expan-siven politischen Gebilde wie dem römischen Reich passt, dessen Reichtum maßgeb-lich durch Eroberung geschaffen wurde. 17 „Staat” setze ich hier in Anlehnung an Gerstenberger in Anführungszeichen, da sol-chen „Begriffen im angesprochenen historischen Zusammenhang noch keine (vollstän-dige) empirische Strukturwirklichkeit" entspricht (Gerstenberger 1990: 41). 145 wurden aber auch nicht im selben Ausmaß benötigt wie unter modernen kapita-listischen Verhältnissen, weil es Sklaven gab. Der doppelt freie Arbeiter hatte damit eine (gewisse) Alternative zum Verkauf der Arbeitskraft, und der „antike Kapita-list" hatte eine Alternative zum Kauf der Arbeitskraft, er konnte den ganzen Ar-beiter kaufen. Während es im Kapitalismus um die Akkumulation von Wert geht, war die römische Gesellschaft viel stärker orientiert am konkreten Ergebnis der Produktion, an der Produktion von Gebrauchswerten und wenn sie am Tausch-wert orientiert war, dann in seiner Gestalt als Rente, d.h. als kontinuierliches Ein-kommen, nicht aber an der beständigen Maximierung des Überschusses. Die Gesellschaft des alten Roms war eine Sklavenhaltergesellschaft, agrarwirtschaftliche Subsistenz bildete die Existenzgrundlage. Religiöse, naturrechtliche und verwandt-schaftliche Bindungen hemmten die Entstehung eines freien Arbeitsmarktes. Erst die soziale Wirklichkeit der modernen Warenproduktion schafft die Bewusstseins-form, die ausnahmslos alles unter Eigentum subsumiert. 6.4 Mittelalter: vom Eigen, fahrende Habe, Leihen und Lehen In Gesellschaften, die geprägt sind von persönlichen Abhängigkeitsverhältnissen und agrarwirtschaftlicher Subsistenz, sind die Voraussetzungen für die Entwick-lung des absoluten Eigentums nicht gegeben. Dies gilt auch für das Mittelalter. Das frühe Mittelalter war gekennzeichnet von einem drastischen Rückfall großer Teile Westeuropas in ausschließliche Landwirtschaft. Auf Grund des geringen Handels nahm der Geldumlauf stark ab, die Abgaben der Leibeigenen und höri-gen Bauern erfolgten in erster Linie in Gestalt von Naturalien und Frondiensten. Der Charakter des frühmittelalterlichen Eigentums blieb entsprechend diffus, „ohne harten und klaren Begriff wie bei Römern oder heute" (Wesel 1997b: 322). Den Zusammenhang von Entwicklung der Produktionsverhältnisse, Zweck der gesell-schaftlichen Produktion und Eigentumsform beschreibt Rosa Luxemburg anhand der germanischen Markgenossenschaft: In jedem Geschlecht erhielt jeder Famili-envater eine Bau-Stelle nebst Hofraum zugewiesen, um darauf Haus und Hof ein- zurichten. Ein Teil des Gebietes wurde zum Ackerbau verwendet, jede Familie erhielt ein Los darauf (Luxemburg 1972: 69). Dieses Stück Land erhielt die Fami-lie jedoch nicht exklusiv. In bestimmten Abständen war die Neuverteilung der Lose üblich, je nach Zeit und Ort alle 3, 4, 9, 12, 14 oder 18 Jahre. „Alle Lose waren ursprünglich ganz gleich und in ihrer Größe den durchschnittlichen Be-dürfnissen einer Familie sowie der Ertragsfähigkeit des Bodens und der damaligen Arbeit angepasst" (Luxemburg 1972: 69). Der Rest des Landes wurde gemeinschaft-lich genutzt. Doch auch für den Zeitraum der Zuteilung konnte die Familie über „ihren" Boden nicht frei verfügen, denn das Mark-Eigentum war dem Zweck der 146 Güterproduktion gewidmet und die Arbeit des Einzelnen daher eingebunden in einen Gesamtplan. Folge: „Wer seinen Anteil eine Reihe von Jahren hindurch nicht bebaute, verlor ihn ohne weiteres und die Mark konnte ihn einem anderen zur Bearbeitung geben" (Luxemburg 1972: 70). Auf dem eigenen Losgut durfte zudem keiner Tiere jagen, ohne die anderen in Kenntnis zu setzen. „Auch gehör-ten Erze und dergleichen, die sich, tiefer als die Pflugschar reichte, in der Erde befanden, (...) der Gemeinschaft und nicht dem einzelnen Finder" (Luxemburg 1972: 71). Die Produktion der besonders wertvollen tierischen Erzeugnisse wurde den Privatinteressen von Eigentümern entzogen, „die Viehzucht wurde gemein-sam betrieben, das Einzelhüten von Herden war den Markgenossen verboten" (Luxemburg 1972: 70). Zweck des Wirtschaftens war das Überleben der eigenen Genossenschaft, daher durften sich Fremde auch nicht ohne weiteres niederlas-sen, sondern benötigten die einstimmige Erlaubnis der Markgenossen. Luxemburg findet die Dominanz ähnlich strukturierter Gemeinwesen in Australien, Lateinamerika oder Asien und nennt sie „urkommunistische" Gesell-schaften, in denen den zerstörerischen Wirkungen des Privateigentums auf die Produktion durch vielfältige, detaillierte Regeln vorgebeugt wird.18 Sie macht sich über diese scheinbare Idylle des „Urkommunismus" allerdings keine Illusionen: „Es war nicht die Hingebung an abstrakte Grundsätze der Gleichheit und Freiheit, was dem Urkommunismus zugrunde lag, sondern die eherne Notwendigkeit der niedrigen Entwicklung der menschlichen Kultur, der Hilflosigkeit der Menschen der äußeren Natur gegenüber, die ihnen das feste Zusammenhalten in größeren Verbänden und das planmä-ßige vereinigte Vorgehen bei der Arbeit, bei dem Kampfe um die Existenz, als absolute Existenzbedingung aufzwangen...Der primitive Stand der Landwirtschaft gestattete damals keine größere Kultur als die einer Dorfmark, und damit steckte sie dem Spielraum der Interessensolidarität ganz enge Schranken" (Luxemburg 1972: 76, 77). Während in den „urkommunistischen" Gesellschaften also nicht der Kontrakt isolierter Privateigentümer die Produktion und Verteilung regelte, sondern ein _______________ 18 Im Bericht der englischen Steuerbehörde aus Indien vom Jahre 1845 heißt es: „Wir sehen keine ständigen Anteile. Jeder besitzt den bebauten Anteil nur so lange, wie die Ackerbauarbeiten dauern. Wird ein Anteil unbebaut gelassen, so fällt er ins Gemeinde-land zurück und kann von jedem anderen genommen werden unter der Bedingung, daß er bebaut wird'" (zitiert nach Luxemburg 1972: 19). Diese Eigentumsformen ha-ben bei Reisenden und Eroberern aus Europa so manche Verwirrung ausgelöst. So schreibt James Mill, Vater des berühmten Ökonomen John Stuart Mill, in seiner Ge-schichte Britisch-Indiens: „Auf Grund aller von uns betrachteten Tatsachen können wir nur zu dem einen Schlusse gelangen, dass das Grundeigentum in Indien dem Herrscher zukam; denn wollten wir annehmen, dass nicht er der Eigentümer des Grund und Bodens war, dann wäre es uns unmöglich zu sagen, wer denn der Eigentümer sei" (zitiert nach: Luxemburg, Seite 24). 147" Matze Schmidt/Ali Emas Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006 ------------------------------------------------------------------------ 3. Debord - La Société du spectacle.srt als .txt 7 und Ende 1223 01:18:54,507 --> 01:18:56,041 Émile Pouget, Le Sabotage 1224 01:18:57,192 --> 01:18:59,223 Aus den neuen 1225 01:18:59,459 --> 01:19:03,038 unbegriffenen und von der spektakulären Ordnung verfälschten Zeichen der Negation, 1226 01:19:03,201 --> 01:19:06,688 die sich in den ökonomisch fortgeschrittensten Ländern mehren, 1227 01:19:06,900 --> 01:19:08,932 lässt sich bereits diese Folgerung ziehen, 1228 01:19:09,113 --> 01:19:11,256 dass eine neue Epoche begonnen hat. 1229 01:19:11,545 --> 01:19:15,087 Nach dem ersten Versuch der Arbeitersubversion 1230 01:19:15,267 --> 01:19:18,978 ist es jetzt der kapitalistische Überfluss, der gescheitert ist. 1231 01:19:19,348 --> 01:19:22,632 Wenn die antigewerkschaftlichen Kämpfe der westlichen Arbeiter 1232 01:19:22,779 --> 01:19:25,182 zunächst von den Gewerkschaften unterdrückt werden 1233 01:19:25,372 --> 01:19:27,643 und wenn die aufständischen Strömungen der Jugend 1234 01:19:27,821 --> 01:19:30,592 einen ersten formlosen Protest erheben, 1235 01:19:30,765 --> 01:19:32,094 in dem jedoch die Verweigerung 1236 01:19:32,241 --> 01:19:34,840 der alten spezialisierten Politik, 1237 01:19:35,001 --> 01:19:38,435 der Kunst und des Alltagslebens unmittelbar eingeschlossen ist, 1238 01:19:38,615 --> 01:19:41,917 sind das schon die beiden Gesichter eines neuen 1239 01:19:42,015 --> 01:19:45,354 spontanen Kampfes, der unter verbrecherischer Erscheinungsform beginnt. 1240 01:19:45,520 --> 01:19:47,675 Es sind die ersten Vorzeichen 1241 01:19:47,822 --> 01:19:52,122 des zweiten proletarischen Ansturms gegen die Klassengesellschaft. 1242 01:20:19,111 --> 01:20:20,240 Sie müssen sich an mich erinnern 1243 01:20:20,241 --> 01:20:22,787 Ich erinnere mich nie an hübsche Frauen, dass ist mir zu kostspielig ! 1244 01:20:24,500 --> 01:20:28,420 Van Stratten? Hat er ein neues Boot ? 1245 01:20:28,421 --> 01:20:29,958 Es geht nicht um Geschäfte, Mr. Tadeus. 1246 01:20:30,959 --> 01:20:32,000 Wir möchten Sie nur um eine Gefälligkeit bitten. 1247 01:20:32,101 --> 01:20:33,001 Ich leiste keine Gefälligkeiten 1248 01:20:33,202 --> 01:20:35,602 Wir möchten nur eine kleine Auskunft über Polen. 1249 01:20:36,003 --> 01:20:38,003 Ich gebe nie Auskü ... Polen ? 1250 01:20:41,755 --> 01:20:45,172 Wieder einmal ist Polen von einem blutigen Leichentuch bedeckt, 1251 01:20:45,417 --> 01:20:49,136 und wir sind ohnmächtige Zuschauer geblieben. 1252 01:20:49,348 --> 01:20:52,903 Erklärung der französischen Arbeiter in der Gründungs-Versammlung 1253 01:20:53,116 --> 01:20:56,598 der Internationalen, den 28. September 1864. 1254 01:21:01,179 --> 01:21:02,994 Da die auf allen Ebenen 1255 01:21:03,075 --> 01:21:06,138 immer weitergetriebene Verwirklichung der kapitalistischen Entfremdung 1256 01:21:06,289 --> 01:21:08,997 es den Arbeitern immer schwieriger macht, 1257 01:21:09,139 --> 01:21:12,044 ihr eigenes Elend zu erkennen und zu benennen 1258 01:21:12,225 --> 01:21:14,465 und sie dadurch vor die Alternative stellt, 1259 01:21:14,596 --> 01:21:17,162 entweder die Gesamtheit ihres Elends oder nichts abzulehnen, 1260 01:21:17,374 --> 01:21:21,354 hat die revolutionäre Organisation lernen müssen, 1261 01:21:21,501 --> 01:21:25,147 dass sie die Entfremdung nicht mehr in entfremdeten Formen bekämpfen kann. 1262 01:21:26,790 --> 01:21:29,949 Die eigene Entwicklung der Klassengesellschaft 1263 01:21:30,153 --> 01:21:33,349 zur spektakulären Organisation des Nicht-Lebens 1264 01:21:33,546 --> 01:21:37,310 bringt also das revolutionäre Projekt dazu, 1265 01:21:37,473 --> 01:21:40,514 das sichtbar zu werden, was es wesentlich bereits war. 1266 01:21:41,064 --> 01:21:42,875 Die revolutionäre Theorie 1267 01:21:43,024 --> 01:21:47,052 ist jetzt jeder revolutionären Ideologie feindlich gesonnen 1268 01:21:47,260 --> 01:21:49,071 und sie weiß, dass sie es ist. 1269 01:21:51,426 --> 01:21:54,418 Betrachten wir jedoch 1270 01:21:54,941 --> 01:21:59,012 den Inhalt dieser Erfahrung in seiner Vollständigkeit, 1271 01:21:59,502 --> 01:22:02,666 so ist er das verschwindende Werk ... 1272 01:22:03,042 --> 01:22:06,736 das Verschwinden ist selbst wirklich 1273 01:22:07,014 --> 01:22:11,264 und an das Werk geknüpft und verschwindet selbst mit diesem; 1274 01:22:12,285 --> 01:22:16,912 [?]das Negative geht mit dem Positiven, dessen Negation es ist, selbst zugrunde.[?] 1275 01:22:20,809 --> 01:22:25,272 »Die Weltgeschichte wäre allerdings sehr bequem zu machen, 1276 01:22:25,533 --> 01:22:29,490 wenn der Kampf nur unter der Bedingung 1277 01:22:29,767 --> 01:22:34,026 unfehlbar günstiger Chancen aufgenommen würde.« 1278 01:22:34,271 --> 01:22:38,064 Um diese Gesellschaft vollständig zu zerstören, 1279 01:22:38,276 --> 01:22:41,513 müssen wir zehnmal oder öfter einen Ansturm wagen, 1280 01:22:41,791 --> 01:22:45,044 der dem des Mai 68 nicht nachstehen darf; und als unvermeidliche 1281 01:22:45,248 --> 01:22:49,008 unangenehme Nachteile wird es eine Anzahl von Niederlagen und 1282 01:22:49,237 --> 01:22:52,859 Bürgerkriegen geben. Die Ziele, die in der Weltgeschichte zählen sollen, 1283 01:22:53,022 --> 01:22:56,701 müssen mit Energie und Willen vertreten werden. 1284 01:23:47,657 --> 01:23:52,465 Nein, keine Reden. Wir stossen an. Auf georgianischen Art, Luigi. 1285 01:23:55,672 --> 01:23:59,898 Erhebt Eure Gläser, meine Freunde. In georgianischen Toasts kommt immer eine kleine Geschichte zuerst. 1286 01:24:02,000 --> 01:24:05,000 Ich hatte einen Traum. Ich war auf einem Friedhof, 1287 01:24:06,000 --> 01:24:09,000 wo alle Grabsteine merkwürdige Jahreszahlen trugen: 1288 01:24:13,999 --> 01:24:17,202 Und so weiter. Immer eine sehr kurze Zeit zwischen Geburt und Tod. 1289 01:24:19,202 --> 01:24:22,202 Auf dem Friedhof war ein sehr alter Mann. 1290 01:24:22,502 --> 01:24:27,202 Ich fragte ihn wie es kam, dass er so lange gelebt hat, wo sonst alle in seinem Dorf so jung gestorben waren. 1291 01:24:27,501 --> 01:24:31,411 Aber nein: Er sagte mir »Das bedeutet nicht, dass wir jung sterben. Es ist nur so, 1292 01:24:31,511 --> 01:24:34,777 dass wir hier auf unseren Grabsteinen nicht die Jahre zählen, die einer gelebt hat, 1293 01:24:35,555 --> 01:24:38,111 sondern die Zeit, die er einen Freund gehabt hat. 1294 01:24:39,175 --> 01:24:40,913 Auf die Freundschaft ! 1295 01:25:42,614 --> 01:25:47,714 »Logik,« schrie der sterbende Frosch, als er anfing unterzugehn, den Skorpion mit herabnehmend. 1296 01:25:47,715 --> 01:25:49,715 »Das hat keine Logik.« 1297 01:25:51,039 --> 01:25:53,222 »Ich weiß,« sagte der Skorpion, »aber ich kann nicht anders. 1298 01:25:53,444 --> 01:25:55,000 Es ist mein Charakter.« 1299 01:25:55,222 --> 01:25:56,999 Auf den Charakter ! 1300 01:26:33,839 --> 01:26:37,600 Was im Gegenteil den Verdienst unserer Theorie darstellt, 1301 01:26:37,812 --> 01:26:41,597 ist die Tatsache, nicht eine gerechte Idee gehabt zu haben, 1302 01:26:41,760 --> 01:26:45,667 sondern natürlich veranlasst worden zu sein, diese Idee zu entwerfen. 1303 01:26:45,912 --> 01:26:49,623 Man kann nicht oft enug wiederholen, 1304 01:26:49,843 --> 01:26:53,628 dass die Theorie eher das Urteil des Praktikers schärfen 1305 01:26:53,791 --> 01:26:57,575 und ihn ausbilden soll, als dass sie für jeden einzelnen seiner Schritte 1306 01:26:57,886 --> 01:27:01,915 auf dem Weg zum Ziel unerlässliches Orientierungsmittel wäre. 1307 01:27:02,177 --> 01:27:06,820 Clausewitz, Der Feldzug von 1814 Hyperlinks http://theoriepraxislokal.org http://www.si-revue.de/situationistische-internationale ------------------------------------------------------------------------ 4. (Ein zu entwickelndes) Oekonomisch politisches FQA* zur Piratenpartei 1.0 __________ * Frequently Questioned Answers http://www.n0name.de/news/piratenpartei-fqa1.0.txt VORSICHT! Tippfehler Der Piratenpartei Sachsen war der Text "sehr lang und verdreht", ca. 15 DIN A4-Seiten, darum hier nur als Verknuepfung und nicht der Volltext. Dass solche 'langen' Texte in Mailinglisten auch aufgrund von Datenmengenbeschraenkungen nicht mehr gerne gesehen/gelesen werden geht einher mit der neuerlichen Verschiebung der schriftlichen Diskussionsplattformen am Netz hin zu Blogs und Wikis. Die Pressestelle der (Bundes-)Piratenpartei mochte damit auch nichs anfangen und verludt, wie die Sachsen, aufs hauseigene Wiki. Warum also noch an der 1995 vielleicht noch modernen Form des Rundbriefs festhalten? Aus Gruenden der Distribution? Denn Mails erscheinen im "sozialen Netz" bereits individualistisch persoenlich und Elektropostlisten verkommen zu Speichern von Ankuendigungen. Dass Diskussion aber nicht zwingend 'im' Netz stattfinden muss und Blogs nicht unbedingt die Konkurrenz zur etablierten Presse bilden, zeigen Twitter und Facebook als Peergroupkanalisierung. Die Nachricht "A New York-based anarchist has been arrested by the FBI and charged with hindering prosecution after he allegedly used the social networking site Twitter to help protesters at the G20 summit in Pittsburgh evade the police." (E-Mail von Felix Stalder vom 4. Oktober 2009) bedeutet noch lange keine "Twitter Revolution" wie in Stalders E-Post steht oder eben hoechstens eine Revolution fuer die subkulturelle Marke Twitter. Auch in Wien zu den Anti-Haiderprotesten um 1999 herum galt SMS als die soziale Nachrichtentechnik von unten und die Mobiltelefone wurden einfach auf der Strasse von der Polizei konfisziert. Moeglicherweise kommt es auf den Mix der Infotechniken an, Radio war 2001 mitten in den Strassen(ab)schlachten in Genua offenbar das einzige Medium, um einen gewissen Ueberblick zu bewahren. Wenn es denn mal soweit ist. Aber beim G20 oder G8 oder G2 ist es nie soweit. Und die Claims, die die Wikis und die Kurznachrichtenhackepeters der Parteien und NGOs und Grueppchen dieser Netzwelt bedeuten, muessen nicht taeglich beschickt werden. Aus Zeitoekonomie heraus nicht und aus Adressen- und Adressierungsverweigerung heraus nicht. Die alles beantwortenden FAQs auf genau diesen Seiten sind so skeptisch zu betrachten wie Wikipedia informativ, aber auch Kopie buergerlichen Objektivitaetsgebarens ist. Zur Zeit wird Twitter zum Beispiel mit Kleinanzeigenscheiss gleichgeschaltet, MySpace IST lange schon der Markt zur Selbstvermarktung und alle die 2.0-Techniken bieten dennoch, wie die neuste Backstube, alles zur Entwicklung fort davon. ======================================================================== Sie erhalten den n0name newsletter, weil sie da sind!/You get the n0name newsletter, because you are there! *Bitte weiterleiten!/Please forward!* Archiv: http://www.n0name.de/newsletr.html (c) 1999-2009 n0name, die Autorinnen & Autoren und die Maschinen Unterstuetzt von XPECT MEDIA http://www.xpect-media.de Sponsored by FONDS Dank an >top e.V. ------------------ Ende des n0name newsletter #143 b -------------------