|<------ Breite: 72 Zeichen - Fixed Width Font: Courier New, 10 ------>| n0name newsletter #114 Mo., 11.06.2007 11:37 CET ACHTUNG! Umlaute *Inhalt/Contents* 1. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 18 2. Heil.damm Heil.damm 3. Arbeit ueber ARBEIT im Comic und in der Verwaltung 4. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 74 34 KB, ca. 11 DIN A4-Seiten ------------------------------------------------------------------------ 1. Rezension von Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot_ 18 Darknet und Schwarzmarkt sind in Teilen identisch. Nur, dass das eigentlich wirklich echte wahre (alles Attribute, die der Original-Ware zu geschrieben werden) dunkle Netz das der Unternehmer ist. Sabine Nuss weiszt auf den halb-symbiotischen Charakter dieser Nicht-verbindung hin, auf die Abhaengigkeit des Dunkelnetzes der legalen Wirtschaft offenbar immer schon mafioesen Kapitals von der Innovationskraft und Hemmungslosigkeit der informellen Wirtschaft, des informellen Kapitals, das auf Nachahmung (China's Kopiermarkt, Brasiliens Generika Medikamente) und Ausbeutung von beinah kostenloser Arbeitskraft (Programmierer fuer Linux nach Feierabend) setzen muss, um die Kosten fuer seine Produkte so niedrig wie moeglich zu halten: "„Und dann bleibt da noch das `analoge Loch', das genauer als Scheunentor zu bezeich-nen wäre. Selbst wenn mit Hardware-gestützten Lösungen wie Trusted Computing die digitalen Kanäle maximal gesichert sind, müssen Werke letztlich sinnlich wahrnehmbar gemacht werden und können dann wieder digital aufgezeichnet werden” (privatkopie.net, et al. 2004: 5). Daher unterliegen die technischen Maßnahmen zur Eigentumssicherung aus ge-genwärtiger Perspektive immer gewissen Schranken. Eine im Auftrag von Microsoft geschriebene Studie hält es für sicher, dass ein sogenanntes „Untergrund-Netz" („darknet")44 immer bestehen bleiben wird, weshalb es ökonomisch betrachtet letztlich besser sei, auf Digital Right Management-Systeme zu verzichten: „There is evidence that the darknet will continue to exist and provide low cost, high-quality service to a large group of consumers. This means that in many markets, the darknet will be a competitor to legal commerce. From the point of view of economic theory, this has profound implications for business strategy: for example, increased security (e.g. stronger DRM systems) may act as a disincentive to legal commerce. Consider an MP3 file sold on a web site: this costs money, but the purchased object is as useful as a version acquired from the darknet. However, a securely DRM-wrapped song is strictly less attractive: although the industry is striving for flexible licensing rules, customers will be restricted in their actions if the system is to provide meaningful security. This means that a vendor will probably make more money by selling unprotected objects than protected objects. In short, if you are competing with the darknet, you must compete on the darknet's own terms: that is convenience and low cost rather than additional security" (Biddle, et al. 2002: 15)." Ideologische Maßnahmen zur Eigentumssicherung Eines der massivsten Probleme nicht nur der Musikindustrie, sondern aller Inha-ber von Urheberrechten und Verwertungsrechten an digitalisierten Produkten geistiger Arbeit, die im Internet kursieren, ist das „mangelnde Unrechtsbewusstsein” der Nutzer. Dies schlägt sich u.a. in der unverhohlenen Berichterstattung von beispielsweise Computerzeitschriften nieder, wenn sie werben mit Schlagzeilen wie „So knacken Sie jeden Kopierschutz!", „So kopieren Sie jede Audio-CD" oder „Musik-CDs, DVDs, Spiele & Software knacken!" (zitiert aus Röttgers 2003: 94). Immer wieder gibt es Umfragen und Studien, die herausfinden wollen, wieso das „Raubkopieren" so selbstverständlich zum Alltag vieler Menschen gehört und was in den Köpfen dieser Menschen vorgeht. Eine jüngst im Auftrag des Softwa-re-Konzerns Microsoft in Auftrag gegebene Studie versuchte beispielsweise her- ____________________ 44 Dieses „darknet" ist ihnen zufolge „a collection of networks and technologies used to share digital content. The darknet is not a separate physical network but an application and protocol layer riding on existing networks. Examples of darknets are peer-to-peer file sharing, CD and DVD copying, and key or password sharing on email and news-groups." (Biddle, et al. 2002: 1) 64 auszufinden, wie es um die „digitale Mentalität" der Nutzer bestellt ist, wie stark also ihr Unrechtsbewusstsein bezüglich der unautorisierten Nutzung geistigen Eigentums ausgeprägt ist. Dabei kam unter anderem heraus, dass zwar 98 Prozent der Befragten der Ansicht widersprachen, Software sei ein freies Gut, allerdings gaben knapp zwei Drittel zu, selbst sogenannte Raubkopien privat zu nutzen. Generell sahen die Befragten „privates Raubkopieren" als weit weniger gravierend an als andere Rechtsvergehen, zum Beispiel Ladendiebstahl: „Im Falle der Urheberrechtsverletzung, die durch digitale Vervielfältigung begangen wird, bleibt ein intuitives Verständnis für das damit verbundene Unrecht aus" (Institut für Strategieentwicklung 2004: 4)." Was ist der Crack einer DVD gegen die Gruendung von Hollywood? Waere das nicht eine interessantere Frage als der ewige desktruktive Wut-Slogan "Burn, Hollywood, Burn", der wegschiebt, dass die Raubkopierer und linken Producer (Wer macht wie Public Enemy's Videos?) die technischen Techniken der Filmindustrie nutzt und sie langfristig von der arbeitenden Weltbevolkerung zu uebernehmen sind. "Die Autoren der Studie erklären dies mit der historisch gewachsenen Vorstellung des Diebstahls, nach der ein Gegenstand dem Eigentümer vom Dieb weggenom-men wird, während beim Kopiervorgang das Merkmal der „Wegnahme" fehlt.45 Halbert formuliert dies bezogen auf die US-amerikanischen Bürger ganz ähnlich: „(...) they (die Amerikaner, d. Verf.) see the tangible item (the book or record) as their personal property to use as they wish. Instilling a notion of respect for intellectual property has become a critical task for the owners of intellectual property rights, however, the subversion of this system is easily accomplished in everyday life through cultural appropriation" (Halbert 1999: 127)." Strategisch scheint Microsoft (MS) - vielleicht aus der eigenen un-verdraengten Tradition des Wegnehmens und Verkaufens seit den Gruendungstagen durch Gates - erkannt zu haben, dass Piraterie nicht nur techno-technisch nicht zu verhindern ist, sondern am ideologischen Kern gearbeitet werden muss. Das verkehrte, also umgedrehte Verhaeltnis von Diebstahl und Enteignung zum Privateigentum in der Produktion und Distribution (tatsaechlich findet der Diebstahl - oder besser, die Enteignung - weit vorher statt, naemlich dort, wo das Produkt der wirklichen Produzentin genommen wird, um ihr dasselbe dann zu verkaufen.) kommt in der klein-buergerlichen Moral aus dem Handelungsprozess heraus genauso zum Tragen wie in den Wuenschen derselben Menschen. Doch MS's Fazit kann 'natuerlich' nicht strukturelle Verbilligung heiszen, so wie es Linux Marketing nahelegt, sondern in einer Verschaerfung der Enteignung der Produzentinnen von den Produkten ueber die weitergehende Installation von Zugangsrechten statt Eigentumsrechten. "Die Autoren der Microsoftstudie wenden sich explizit gegen Bedrohungs- und Abschreckungsstrategien, wie sie von der Film- oder Musikindustrie verfolgt wer-den. Vielmehr ginge es darum, künftig den Begriff des Eigentums zu vermeiden, da dieser sich offensichtlich auf sachliche Gegenstände beziehe: „Fälschlicherweise wird nun dieses historisch gewachsene Eigentumsverständnis auf Ge-genstände übertragen, deren Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Denn obwohl die Tatsache, dass man zu einem Computerhändler geht, eine CD-ROM in einer ansprechen- den Verpackung kauft und auch entsprechend dafür bezahlt, nahe legt, dass man nun der Eigentümer dieser CD-ROM ist, erwirbt man doch bezogen auf den Inhalt der CD-ROM, der ja der eigentliche Kaufgegenstand ist, nur eingeschränkte Verfügungsrechte. (...) An diesem Punkt wird es helfen, wenn sich mit der Zeit mehr und mehr der Begriff der Ver-fügungsrechte in den Köpfen der Verbraucher etabliert. Im Augenblick differenziert der Verbraucher nicht zwischen dem käuflichen Verfügungsrecht und dem Eigentumsrecht, das beim Softwareunternehmen verbleibt" (Institut für Strategieentwicklung 2004: 30). Das solchermaßen beklagte mangelnde Unrechtsbewusstsein der Nutzer in Kom-bination mit der permanenten Umgehung der technischen Kopierschutzmaß- ____________________ 45 Bereits Ende der 90er Jahre wurde von entsprechenden Experten diesbezüglich festge-stellt: „Hier muss in der Tat zunächst ein spezifisches Unrechtsbewusstsein kulturell entwickelt werden, etwa dergestalt: `Wer illegal kopiert, klaut, wer unrechtmäßig ver- vielfältigt, ist ein Dieb!"` (Lehmann 1997: 27). 65 nahmen ruft nicht nur maßlose Vorwürfe und Anklagen seitens der Lobbyverbände hervor, wie die von Jay Bermans, Chairman der International Federation of the Phonographic Industry: „Den Diebstahl geistigen Eigentums unterstützen Verbrecherorganisationen. Er nährt den Drogenhandel und andere Schwerverbrechen. Der heutige Kampf gegen Musikpiraterie ist ein Kampf gegen ein riesiges, organisiertes, illegales internationales Geschäft" (aus: Günther 2001: 13). Es werden parallel dazu auch umfangreiche Kampagnen gefahren, um das Be-wusstsein der Nutzer zu erreichen, so zum Beispiel „Copy kills Music" (http://www.copykillsmusic.de), eine Kampagne der GEMA und des Deutschen Musik-rates, die darüber aufklären will, dass schon 10.000 kopierte CDs eine Nachwuchs-band vernichten würden, oder die Kampagne „Kopien brauchen Originale" aus dem Bundesministerium für Justiz (http://www.kopien-brauchen-originale.de).46 Es existieren allerdings durchaus ebenso Gegenkampagnen, beispielsweise der vom Chaos Computer Club ausgerufene Boykott der Musikindustrie mit dem Titel „Industry kills Music", wo man sich höchst eigenwillige und kreative Werbebanner mit Aufschriften wie „Kopiert. Und trotzdem kein Verbrecher" oder „Wir kön-nen auch ohne die Musikindustrie. Sie ohne uns aber nicht" frei herunterladen kann, um sie auf die eigene Homepage zu stellen (http://www.ccc.de/campaigns/music). Eine der wohl aufdringlichsten Kampagnen ist gegenwärtig die der Film-industrie mit dem Titel „hart aber gerecht".47 Hier wird mittels Kino-Spots und Plakaten (zum Beispiel in Lichtspielhäusern, aber auch in den Zügen der Deut- ____________________ 46 Umsatzeinbußen der Musikindustrie werden regelmäßig auf die unautorisierte Tausch-praxis im Internet zurückgeführt: „Nach Ansicht von Experten entsteht der Musik-branche durch Musikpiraterie weltweit ein Schaden von mehr als drei Milliarden Mark jährlich," so exemplarisch eine Meldung des Branchendienstes Heise (Heise 2001b). Dies wird immer wieder angefochten, so können verschiedenen Studien zufolge auch andere Ursachen geltend gemacht werden, darunter zum Beispiel die allgemeine wirt-schaftliche Rezession sowie die Konkurrenz durch Video-Spiele und DVDs (vgl. ZDF heute 2002; Brunn 2004; ausführlicher Zehden, et al. 2003): „Im vergangenen Jahr haben 21,4 Millionen Personen insgesamt 325 Millionen Rohlinge mit Musik bespielt (Vor-jahr: 259 Mio., +26%). Jede Person brannte im Durchschnitt 15 Rohlinge mit Musik (Vorjahr: 12 Mio., + 25%). 12,7 Millionen Personen (+59,5%) brannten Musik auf CD-Rohlinge auch für nicht in ihrem Haushalt lebende Personen. 602 Millionen Songs wurden in Deutschland aus illegalen Quellen im Internet heruntergeladen. Die Anzahl stagnierte damit auf sehr hohem Niveau (2002: 622 Millionen). Neuerscheinungen wurden besonders häufig heruntergeladen. Die Zahl der Downloader wuchs weiter von 6,4 Millionen auf 7,3 Millionen (+14%). 98,3% davon luden keine kostenpflichtigen Angebote herunter" (IFPI 2003: o. S., vgl. auch Haug/Weber 2002). 47 http://www.hartabergerecht.de 66 schen Bundesbahn) die immerzu gleiche Botschaft vermittelt, nämlich: „Raub-kopierer sind Verbrecher". Ziel der Kampagnen ist es, den Nutzern, von denen man sehr wohl weiß, dass sie letztlich Otto-Normal-Verbraucher sind und eben keine „Verbrecher", ein schlechtes Gewissen beizubiegen. Sie sollen lernen, dass das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Daten nicht einfach eine „Berei-cherung der Gesellschaft" (Wikipedia. Die Freie Enzyklopädie 2004c) ist bzw. ein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle Handlung, die entsprechende Folgen hat. In den Spots von „hart aber gerecht" werden als „normale Bürger" gestylte Men- schen im Kontext von Kriminalität gezeigt, das heißt, entweder im Gefängnis, auf Fahndungsplakaten oder nachts vor dem Computer im Schummerlicht sitzend, mit dunklen Ringen unter den Augen. Die Kampagnen-Macher selbst finden die massive Drohung mit der Staatsgewalt spaßig: „Mit drastisch-überzogenen, aber humorvollen Spots und Print-Motiven wollen die Ver-bände der Filmindustrie unter dem organisatorischen Dach der Zukunft Kino Marketing GmbH (ZKM) die öffentliche Diskussion anregen und das Unrechtsbewusstsein der Be-völkerung schärfen. Ziel ist es, die Illegalität des Raubkopierens aufzuzeigen und ins Be- wusstsein zu rücken" (Zukunft Kino Marketing - ZKM 2003). Die Kampagnen reichen vom Einsatz einer „Copypolice" in Schulen bis hin zu eigens eingestellten „Piraterie-Beauftragten" in Medienkonzernen. Es gibt massen-weise Lobby-Organisationen, die gegen „Piraterie" kämpfen und mobilisieren, die Jagd auf die sogenannten „Raubkopierer" ist längst zum Geschäftszweig gewor- den. Röttgers beschreibt die Praxis von Sicherheitsfirmen, welche die Peer-to-Peer-Netze mit falschen oder defekten Dateien überfluten oder Verfahren planen, welche die Computer der Netznutzer zum Abstürzen bringen können. Das amerikanische Justizministerium plant gegenwärtig ganz unter dem Zeichen eines Erziehungs-auftrages eine Abteilung namens „Internet Use Education Program" einzurich- ten, „um die Menschen über die Besitzverhältnisse am geistigen Eigentum und die Strafen aufzuklären" (Rötzer 2004: o. S.). Rechtliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Ausweitung der internationalen Märk-te sowie der zunehmenden Verbreitungsmöglichkeit von digitalisierten Informa-tionsartefakten ist eine flankierende Reform des Rechts auf internationaler Ebene entsprechend wichtig. Zwischenstaatliche Übereinkünfte über „Immaterial-Güter" gibt es zwar schon seit dem 19. Jahrhundert. Aber die historische Entwicklung des internationalen Regimes zur Regelung der Rechte an geistigem Eigentum spiegelt den Umstand, dass geistig-kreative Schöpfung zu einem immer wichtigeren Handels-gut auf dem Weltmarkt geworden ist. Zu den ersten internationalen Verträgen gehört das „Pariser Abkommen für den Schutz von Industriellem Eigentum" von 67 1883 (für Erfindungen) und das „Berner Abkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst" von 1886. In diesen Verträgen ging es maßgeblich darum, dass die Unterzeichnerstaaten den Urhebern der anderen Vertragsländer einen Schutz ihrer Werke gewähren. Diese beiden Verträge fusionierten einige Jahre später zu einer gemeinsamen Administration und gingen schließlich ein in die Grün-dung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Jahre 1967. Die WIPO (mit heute 183 Mitgliedsstaaten) ist eine Unterorganisation der UNO und hat die Aufgabe, die mittlerweile 23 internationalen Vereinbarungen zum interna-tionalen Schutz geistigen Eigentums zu verwalten. In den Jahrzehnten nach der Gründung der WIPO wurde allerdings Kritik an der Wirksamkeit der Organisati-on laut. Demnach fehlte es der WIPO an Streitbeilegungs- und Durchsetzungs- mechanismen, bestimmte Länder blieben den Abkommen gleich ganz fern. Dazu kam, dass besonders in Entwicklungs- und Schwellenländern der Schutz geistigen Eigentums kaum gewährt bzw. durchgesetzt wurde. Zugleich stieg die grenzüber-schreitende „Produktpiraterie" ebenso wie die Praxis der „Raubkopien" sprung-haft an. Davon sah sich vor allem die USA massiv betroffen und sie war es auch, die massiv darauf drängte, dass geistiges Eigentum künftig im Rahmen der Welt-" Erinnerer: geistiges Eigentum ist basal Privateigentum. Ob im Kopf oder in der Hand basiert es auf den materiellen Bedingungen von Herstellung und Verbrauch. "handelsorganisation (WTO) international verhandelt wird (vgl. Staehlin 1997). Im Zuge der Gründung der WTO im Jahre 1994 wurde daher das TRIPS (Trade Related Intellectual Property Rights) als eine der drei Säulen der WTO (GATT, GATS, TRIPS) etabliert. Das Abkommen umfasst die ganze Palette der verschie-denen Rechtsgebiete des geistigen Eigentums, vom Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht über geographische Angaben, Geschmacksmuster bis hin zum Schutz nicht offengelegter Informationen (Geschäftsgeheimnisse). Dies betrifft so verschiedene Sachgebiete wie Musik, Literatur, Softwareprogramme, Filme, Kunstwerke, Farben (Magenta/Telekom), Buchstaben(kombinationen), Redewen-dungen, Marken wie Mickey Mouse, Rolex oder Adidas, Portwein aus Portugal, das IntercityExpress-Design der Deutschen Bahn, pharmazeutische Produkte, biologische Mikroorganismen, Pflanzensorten, und vieles andere mehr. Mit TRIPS wurden alle der WTO angehörigen Mitgliedsstaaten (gegenwärtig sind das 149) automatisch den beiden oben genannten internationalen Verträgen unterworfen (Berner und Pariser Übereinkunft). Der Geltungskreis dieser Konventionen konn-te so international ausgeweitet werden. Außerdem war von nun an bei Nicht-Beachtung der Verpflichtungen aus diesen Vereinbarungen der Streitbeilegungs- mechanismus der WTO anwendbar. Die WIPO hatte von nun an zusätzlich die Aufgabe, die Implementierung der TRIPS in den Entwicklungs- und Schwellen-ländern beratend zu begleiten. Die Formierung des Rechts für digitale Inhalte geistig-kreativer Schöpfung hatte allerdings noch die WIPO bereits Mitte der 90er Jahre federführend initiiert. Am 68 21. Dezember 1996 wurden der WIPO-Urheberrechtsvertrag (WIPO Copyright Treaty = WCT) und der WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WIPO Performances and Phonograms Treaty = WPPT) unterzeichnet. Diese zwei soge-nannten „Internet-Verträge" (Ficsor 2002) wurden explizit „im Hinblick auf die tief greifenden Auswirkungen der Entwicklung und Annäherung der Informati-ons- und Kommunikationstechnologien auf die Erschaffung und Nutzung von Werken der Literatur und Kunst" verfasst (Deutscher Bundestag 2002: 8). Es soll-te Grundlage bilden für einen möglichst weltweiten und hohen Schutz Geistigen Eigentums: „Angesichts der Volatilität [Gesamtrisiko einer Investitions- oder Finanzierungsmöglichkeit, n0name] des geistigen Eigentums und der zunehmenden Globalisierung auch der Märkte für urheberrechtlich geschützte Werke ist ein derartiges wünschenswer-tes hohes Schutzniveau in der heutigen Zeit nur noch dadurch zu verwirklichen, dass derartige Schutzstandards international - möglichst weltweit - festgeschrieben werden" (Deutscher Bundestag 2002: 41). Der WIPO-Urheberrechtsvertrag enthält dabei u.a. und als wesentliche Neuerung ein explizites und ausschließliches Online-Recht, das heißt, das Recht der öffent-lichen Zugänglichmachung („Right of Making available"), also das Digitalisieren und das anschließende Einstellen von Objekten in ein Netzwerk. Es wird hier explizit formuliert, dass „die Urheber von Werken der Literatur und Kunst das ausschließliche Recht (haben), die öffentliche drahtlose oder drahtgebundene Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben, einschließ-lich der Zugänglichmachung ihrer Werke in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffent-lichkeit an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind” (Art. 8 WCT, zit. aus: Deut-scher Bundestag 2002: 10). Mit dieser Formulierung wird klar gestellt, dass auch das Publizieren von Werken mittels elektronischer Datenverarbeitung insbesondere im Internet dem Ausschließ-lichkeitsrecht des Urhebers unterliegt (Flechsig/Kuhn 2004: 14). Die Definitions-macht des Begriffs „Öffentlichkeit" überlässt dieser Vertrag der jeweils nationalen Legislative, festgelegt wird jedoch, dass die „rein private Kommunikation" von diesem Ausschließlichkeitsrecht ausgenommen werden soll. Das heißt, dem bislang im Urheberrecht vorgesehenen Recht auf eine begrenzte Vervielfältigung („Fair Use” in den Vereinigten Staaten bzw. das „Recht auf Privatkopie" für die Bundes-republik Deutschland) soll offensichtlich auch im digitalen Zeitalter nichts entge-genstehen (dazu gleich mehr). Eine weitere wesentliche Vorgabe der internationalen Verträge ist, dass in den WCT/WPPT-Vertragsländern (gegenwärtig WCT: 58 und WPPT: 57) technische Maßnahmen zur Wahrung der zugestandenen Urheberrechte ebenfalls Schutz erfahren, so sollen „wirksame Rechtsbehelfe gegen die Umgehung wirksamer tech-nischer Vorkehrungen" (Art. 11 WCT, zit. aus: Deutscher Bundestag 2002: 11) 69 etabliert werden. Die beiden hier erwähnten Regelungen (Artikel 8 und 11), die auch Teil des zweiten WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger sind, sind in den Vereinigten Staaten bereits zwei Jahre nach Unterzeichnung der WIPO-Verträge umgesetzt worden, und zwar im Rahmen des Digital Millennium Copy-right Act (DMCA), der vom damaligen Präsidenten Bill Clinton im Oktober 1998 unterzeichnet wurde (vgl. U.S. Copyright Office Summary 1998: 1; siehe auch Bollier 2002: 124). Der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) war interna-tional richtungweisend. Was den urheber- und strafrechtlichen Umgang mit digitalen Kopien und Tauschbörsen betrifft, so ist der Gesetzgebungsprozess in den verschiedenen Nationen immer noch nicht vollendet. In den USA liegt gegenwärtig ein Gesetz zur Verhandlung im Senat vor, welches das Aufnehmen von Kinofilmen im Kino und das Anbieten von Dateien in Tauschbörsen zu einer Straftat macht, die auch das FBI verfolgen kann (Rötzer 2004),48 auch Spanien geriet mit einem neuen Gesetz in die Schlagzeilen, wonach für den Besitz und das Benutzen von Software, die Kopierschutz aushebeln kann, eine Gefängnisstrafe droht (Streck 2004: 9). In Deutschland war ganz im Sinne der internationalen Angleichung der Rechte des Geistigen Eigentums der Anlass für die Reform des Urheberrechtsgesetzes „pri-mär die Umsetzungsverpflichtungen aus der EU-Richtlinie und den beiden WIPO- Verträgen" (Nitschke 2004: o. S.). Die Umsetzung der WIPO-Verträge erfolgte wiederum im Rahmen der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2001/29/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 „zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" mit dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechts am 13. September 2003 (vgl. Hoeren 2003: 398). Mit diesem „Ersten Korb" der Novellie- rung des Urheberrechts wurden die fristgebundenen Vorgaben des EU-Rechts umgesetzt. Kurz nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden Software-Programme, ____________________ 48 Dass die Anpassung des privateigentumsrechtlichen Rahmens an die neuen Technologien zuvorderst von den Vereinigten Staaten vorangetrieben wurden, erstaunt angesichts der Zahlen des globalen Datenverkehrs wenig: „80% des WWW-Netzverkehrs ging im Jahr 2000 auf nur 0,5% aller Websites, nur 1000 (weit überwiegend US-amerikanische) Websites zogen mehr als die Hälfte aller Seitenaufrufe an sich. Über 90% der Websites lagen innerhalb der OECD-Staaten[1]. Die Topographie des globalen Datenverkehrs und des Angebots von Informationen (Inhalten) ist ungleich und vor allem US-zentriert (...)." (Rifling 2003: o. S.) Auch die amerikanische Juristin Jessica Litman schreibt: „Copyright Owners argued that the United States currently dominated the world in film, music, television, computer software, and database, and if the internet weren't made safe for copyright owners, either all the people in all the other countries would get together and steal all our stuff (...)" (Litman 2001: 26). 70 die Kopierschutz bei AudioCDs umgehen können (beispielsweise CloneCD), auf den Index gesetzt und aus dem Verkehr gezogen (Planetopia 2003). Alles, was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, blieb dem „Zweiten Korb" vorbehalten und wurde „in Arbeitsgruppen mit den beteiligten Verbänden, Wissenschaftlern und Praktikern sowie Vertretern der Länder gründlich beraten" (Zypries 2003: o. S.).49 An den Stellungnahmen der beteiligten Interessensgruppen und an den Ergebnissen der verschiedenen Arbeitsgruppen50, die im Rahmen der kooperativen Gesetzgebung diskutierten, wird die ganze Bandbreite der umstrittenen Punkte und der sich entgegenstehen-den Interessen deutlich, die hier nicht alle berücksichtigt werden (so beispielsweise die Neuregelung der Pauschalvergütungspraxis). Es soll als eine der umkämpftesten Regelungen im Folgenden auf die Privatkopie eingegangen werden. Der Kampf um die Privatkopie Die an die IuK Technologien angepassten Gesetze sind Gegenstand erbitterter gesellschaftlicher Auseinandersetzungen, einer der Hauptstreitpunkte sind derzeit die offensichtlich im Gegensatz stehenden Regelungen, dass einerseits die Privat-kopie weiterhin erlaubt sein soll, andererseits aber die Rechteinhaber ihre Werke mit Technologien schützen dürfen, deren Umgehung verboten ist, so dass mitunter gar keine Privatkopien möglich sind (wenn beispielsweise ein DRM-System nur eine oder gar keine Kopie ermöglicht), obgleich eine solche Kopie rechtlich zu-lässig wäre (vgl. auch Abdallah, et al. 2004). Fest steht nun, dass es keine Durch-setzung der Privatkopie gegen diesen Kopierschutz geben soll,51 trotz allen Wi-derstands von Bürgerinitiativen wie „Rettet die Privatkopie" (www.privatkopie.net), Juristen, Wissenschaftsverbänden, Verbraucherschutzorganisationen etc. Dem ____________________ 49 Die Bundesministerin der Justiz hat zu allen Themenkomplexen der Urheberrechts-novelle eine Arbeitsgruppe mit insgesamt elf themenspezifischen Unterarbeitsgruppen eingerichtet. In diesen Arbeitsgruppen haben Vertreter der Verbände von Urhebern, Verbrauchern, Verwertem und der Geräteindustrie sowie Repräsentanten der Verwertungs-gesellschaften, der Wissenschaft und der Länder mitgewirkt. 50 Dies alles ist gut dokumentiert unter http://www.urheberrecht.org oder unter http://www.kopienbrauchenoriginale.de, ein Kampagnen-Portal des Bundesministeriums der Justiz. 51 „Im Klartext bedeutet das also: Das eigens klargestellte Recht auf digitale Privatkopien ist eine bloße Farce, da es faktisch nicht mehr existiert, sobald Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die zur `Durchsetzung' des Privatkopierrechts geschaffene Verpflich- tung der Rechteinhaberinnen, ihr Werk zugänglich zu machen, läuft faktisch leer: Die digitalen Werke müssen nur in analoger Form zur Verfügung gestellt werden, was je nach Art des Werkes unnütz oder unmöglich ist" (Nitschke 2004: o. S.). 71" _____ [1] http://de.wikipedia.org/wiki/OECD Ali Emas/Matze Schmidt Sabine Nuss. _Copyright & Copyriot: Aneignungskonflikte um geistiges Eigentum im informationellen Kapitalismus_. Muenster: Westfaelisches Dampfboot, 2006. 269 S. - EURO 19,90. Erschienen: Oktober 2006 Volltext-Archiv aller im Buch verwendeten elektronischen Quellen (ca. 20 MB) http://wbk.in-berlin.de/wp_nuss/wp-content/uploads/2007/01/ lit_linksklein.pdf ------------------------------------------------------------------------ 2. Heil.damm Heil.damm (38317) Heil.damm Heil.damm, small city of dreams And everything you fight ain't always what it seems Too much, too many Bonos, too much Too much, too many attac, too much! (c) 2007 ------------------------------------------------------------------------ 3. Arbeit ueber ARBEIT im Comic und in der Verwaltung Das globalRADIO im Mai 2007 bekam nicht nur spontane Unterstuetzung vom freifunk.net berlin (http://freifunk.net/wiki/FreifunknetzBerlin), um Netz und Stream zu haben. Haben hatte die Kleinst-Redaktion auch den Comic Renate 14 "Arbeit"[1], fuer den diesmal "gerabeitet haben": Sophia Lipburger, Don Toraneko, Jim avignon, Josz Schaub, Konstantin Wetzel, Laura Pellegrinelli, Miromi, Ol, Nettmann, Sasa, M. May-Lee Sia, Johnnie Bravo, Paem, Romy Ilano, CX Huth, Ulli Lust, Auge, Anette Koelm, Andy leuenberger, Bryce, Kata Buergerkrieg, Katja Sittig. Das Kulturamt Mitte zahlt hier mit und gleich auf der ersten Seite mit gewinnt einer in der Schlange vor dem Reichstag die Niete in der Arbeitslotterie. Was ist hier falsch? Steht der Mann hier vor der richtigen Adresse? Auch wenn die geschoenten Statistiken sagen, die BRD haette weniger Arbeits-Lose[2], hat sie doch mehr Reserve und Armee als je zuvor. Auf Seite 119 des Klassikers "Karl Marx Grundbegriffe leicht gemacht"[3] steht schon (immer dieses "schon" wie in der Bibel) ...nein, *sagt* die Figur, die im Panel am Backofen steht in die Sprechblase: "Das Kapital ist auf die Arbeiter angewiesen, die Arbeiter aber nicht auf das Kapital. Ihre Kraft liegt in ihrer Arbeit!". Wir sehen (immer dieses verallgemeinernd schulische "Wir sehen"), dass dieser Stand der Dinge und des Bewusztseins ersteinmal wieder erreicht werden muss. Wenn Anette Comics zeichnet, reicht es da nicht im Licht der Smiley-Sonne "jetzt mal an"-zufangen? Der emanzipatorische Zeichenstift, der hier die vereinzelte, halborganisierte Zeichnerin, die gerade in Renates Comicbibliothek[4] queergelesen hat, mit ihrem emanzipatorischen Zeichenstift zeigt, muss der sich messen lassen an dem, was zu Sach-Comics von Rius[5] hoch-Verlags-offiziell vor 27 Jahren (1980) gesagt wurde?: "SIE SCHAERFEN DAS 'BEWUSZTLOSE' MASSENMEDIUM COMICS KRITISCH AN. SACH-COMICS LIEFERN BERICHT, DOKUMENTATION, ANALYSE UND GAGS ZU PERSONEN UND THEMEN, DIE UNS HISTORISCH-POLITISCH-SOZIAL- PSYCHOLOGISCH ETWAS ANGEHEN." Statistik hilft und hilft wieder nicht. Jim avignon's Saeulendiagramm "PRODUCTION IN TIME" zeigt leider nur die Haelfte des Zuammenhangs aus gestiegener Produktivitaet auf Basis der Maschinen, gebaut von Maschinen, gebaut von Arbeitern, in bezug zum damit sinkenden Wert der Ware Arbeit. Doch die naechste Seite mit einer Karikatur- Bilderfolge aus den 60ern macht wenigstens die Rolle des personalisierten Kapitals und die Defensive des aktuellen Arbeiterkampfes klar, wenn es um Lohndumping und "Kriegsgefahr" geht. Der Blaumanntraeger zieht mit seinem Protest gegen niedrigere Loehne und laengere Arbeitszeit wieder ab, nachdem der Anzugtraeger ihm was vom Risiko des Unternehmers vorgeheult hat. Aber fuer Josz' inneren Protagonisten geht am Ende trotzdem die strahlende Sonne auf, nachdem er die ESC-Taste gedrueckt hat, waehrend Ol's "Arbeiterbewegung" nur regressives Poppen der Haus-Frau durch den angestellten Mann ist. Wieviel Arbeit gearbeitet wird und was da gemacht wird bei Rewatex oder in der Fabrik hinter nettmann's Ruecken, muss gegengelesen werden mit Sachen von Spoukthedog[6] zum Beispiel. Spouk at Wallstreet laueft die Gewinn-Kurven rauf und runter und faellt vom Gipfel in den Boersen-Crash. War das alles? Bewegungslinien? "Die Arbeitsagentur würde gern nach den Statistikrichtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation [ILO], Genf) vorgehen. Das ILO-Konzept, das »international anerkannt« sei, so lobt die Arbeitsagentur, gehe nämlich davon aus, daß »schon eine Wochenstunde Arbeit die Erwerbslosigkeit beendet«. Eine Stunde Arbeit pro Woche – und schon ist man nicht mehr arbeitslos." Matze Schmidt Renate 14 "Arbeit", erhaeltlich z.B. im Shop Neurotitan in der Rosenthalerstraße 39 Berlin-Mitte fuer, ich glaube, 8,- EURO _____ [1] Vielen Dank an Auge von Renate Comics, http://www.renatecomics.de [2] "weil im April 2634000 Arbeitslose aus der Statistik herausgenommen wurden" (http://www.jungewelt.de/2007/05-29/001.php? sstr=arbeitslose) [3] Auch bekannt als _Marx fuer Anfaenger_ (Marx for Beginners http://www.grovel.org.uk/reviews/marx01/marx01.htm) Riesen-Comic. Diwan-Verlag: West-Berlin, 1974. antiquarisch fuer ca. 5,- bis 8,- EURO [4] In der Tucholskystr. 32, 10117 Berlin [5] Kuerzel fuer Eduardo del Rio, Autor von _Marx fuer Anfaenger_ [6] www.spoukthedog.com ------------------------------------------------------------------------ Auch Sie koennen Autor werden ------------------------------------------------------------------------ 4. Nick. _Roman_ (Fortsetzungsroman) Teil 74 Nachdem die Barriere abgebaut war, kam Roman wieder runter. "Extreme Schwankungen der Binnenstruktur, "Extreme Schwankungen der Binnenstruktur", kam es aus dem Leisesprecher. Teil 75 im n0name newsletter #115 ======================================================================== Sie erhalten den n0name newsletter, weil sie da sind!/You get the n0name newsletter, because you are there! *Bitte weiterleiten!/Please forward!* (c) 1999-2007 n0name, die Autorinnen & Autoren und die Maschinen Unterstuetzt von XPECT MEDIA http://www.xpect-media.de Sponsored by FONDS Dank an >top e.V. ------------------ Ende des n0name newsletter #114 -------------------